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SBZ Schulungs- & Bildungszentrum

Süd GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schulungs- und Bildungszentrum
Süd GmbH

Nassenhausener Str. 3 82291 Mammendorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der SBZ Schulungs- und Bildungszentrum Süd GmbH,
Nassenhausener Straße 3, 82291 Mammendorf

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Seminarbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an Kursen, Schulungen, Seminaren, Aus- und Weiterbildungen der Schulungs- und Bildungszentrum Süd GmbH (im Folgenden: „Veranstalter“), unabhängig davon, ob der Vertragspartner Verbraucher oder Unternehmer ist.
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Veranstalter ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Anmeldungen zu den angebotenen Veranstaltungen sind ausschließlich schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Formular auf der Website des Veranstalters möglich.
(2) Für die Bearbeitung der Anmeldung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Vor- und Nachname des Teilnehmers,

  • Geburtsdatum und Geburtsort,

  • Rechnungsanschrift und E-Mail-Adresse des Teilnehmers bzw. vollständige Firmenanschrift bei Anmeldung durch ein Unternehmen,

  • Veranstaltungsbezeichnung und -datum.

(3) Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Veranstalters zustande. Unvollständige Anmeldungen können zurückgewiesen werden.

(4) Mindestalter: Die Teilnahme ist grundsätzlich erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Ausnahmen bestehen für gesetzliche oder betriebliche Ausbildungsmaßnahmen, bei denen eine Teilnahme ab 16 Jahren zulässig ist. Dies ist vom Auftraggeber vorab anzuzeigen.

(5) Körperliche und geistige Eignung: Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer die körperlichen und geistigen Anforderungen der Veranstaltung erfüllt. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei offensichtlicher Nichteignung auszuschließen.

(6) Sprachkenntnisse: Die Schulungen werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind Teilnahmevoraussetzung. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei fehlenden Sprachkenntnissen auszuschließen.

§ 3 Veranstaltungsort und Veranstaltungszeiten

(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich am Schulungsstandort Nassenhausener Straße 3, 82291 Mammendorf statt.
(2) Die in der Auftragsbestätigung genannten Zeiten sind verbindlich. Wird der Veranstaltungsbeginn oder die Durchführung durch ein schuldhaftes Verhalten des Kunden verzögert oder verhindert oder werden Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, ist der Veranstalter zur Verweigerung der Leistung berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.

 

§ 4 Leistungen des Veranstalters
(1) Der Veranstalter bietet Präsenzveranstaltungen an.
(2) Der Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Die Durchführung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal oder vom Veranstalter beauftragte Dritte.
(3) Ein bestimmter Schulungserfolg oder das Erreichen eines bestimmten Leistungsziels wird nicht geschuldet.

§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die jeweils geltenden Teilnahmegebühren ergeben sich aus der veröffentlichten Veranstaltungsbeschreibung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Firmenkunden erfolgt die Rechnungsstellung nach Veranstaltungsdurchführung; das Zahlungsziel beträgt 8 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
(3) Privatpersonen haben die Teilnahmegebühr vorab zu überweisen oder spätestens am Veranstaltungstag in bar zu entrichten. Bei Nichtzahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
(4) Im Preis enthalten sind – soweit nicht anders angegeben – Schulungsunterlagen, ein qualifizierter Ausbilder sowie Getränke und Verpflegung.

§ 6 Stornierung durch den Teilnehmer
(1) Stornierungen bedürfen der Schriftform.
(2) Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
(3) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
(4) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei möglich.

§ 7 Absage und Änderungen durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, wenn:

  • die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,

  • der Dozent ausfällt oder

  • höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse eine Durchführung unmöglich machen.

(2) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen.
(3) Der Kunde kann ersatzweise die Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung verlangen, sofern verfügbar und ohne Mehrkosten für den Veranstalter.
(4) Inhaltliche oder organisatorische Änderungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten.

§ 8 Teilnehmerunterlagen
(1) Nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Soweit vorgesehen, wird bei bestandener Prüfung zusätzlich ein entsprechender Qualifikationsnachweis ausgestellt.
(2) Für die nachträgliche Ausstellung von Ersatz- oder Folgebescheinigungen nach Veranstaltungsende erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 25.00 €
(3) Bei fehlerhafter Ausstellung aufgrund eines Verschuldens des Veranstalters erfolgt die Korrektur einmalig kostenfrei. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz innerbetrieblicher Aufwendungen oder sonstiger Folgekosten, sind ausgeschlossen.

 

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Inhalte und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zur persönlichen Nutzung bestimmt.
(2) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht zulässig.
(3) Ton-, Bild- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Veranstalters.

 

§ 10 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung auf Grundlage der DSGVO sowie des BDSG verarbeitet.
(2) Die Speicherung erfolgt für einen Zeitraum von zehn Jahren, insbesondere um bei Verlust von Unterlagen eine Neuausstellung zu ermöglichen.

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